Was ist „Betreutes Wohnen“ (auch „Service-Wohnen“ genannt) überhaupt?
Ziel ist, den Bewohnern ein Umfeld zu gestalten, das familiäre und soziale Bindungen erhält und die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigt und stärkt. Ein wesentliches Merkmal ist eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung mit nur geringem Unterstützungsbedarf. Im Unterschied zu Heimeinrichtungen zeichnet sich Betreutes Wohnen durch eine größtmögliche Wahlfreiheit aus.
Geregelt ist dies alles in einem Betreuungsvertrag. Mit ihm erhalten die Bewohner ein umfangreiches Paket von Betreuungsleistungen, für die eine moderate monatliche Kosten-/Betreuungspauschale erhoben wird.
Diese professionelle Betreuung erfolgt durch das Betreuungsbüro Alexandra Richter (Kontakt).
Die Leistungen des Servicepaketes beinhalten:
- Regelmäßige Sprechzeiten der Betreuungskraft an 5 Tagen der Woche.
- Treffen mit allen Bewohnern zum Informationsaustausch und Besprechung allgemeiner Probleme.
- Bei Bedarf Hilfe bei Auswahl und Beschaffung eines kostenpflichtigen 24-Stunden-Notrufsystems mit Bereitschaftsdienst und/oder eines ambulanten Pflegedienstes,
- Medizinische Erste-Hilfe-Leistungen.
- Beschaffung von verordneten Medikamenten, Hilfeleistungen bei vorübergehenden Erkrankungen im Einzelfall.
- Vermittlung und Organisation ärztlicher Hilfe.
- Verständigung von Angehörigen.
- Rat, Information und Beistand in Behörden- und anderen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
- Regelmäßige Fahrten zum Einkaufsmarkt.
- Auf Wunsch Wohnungskontrolle bei mehrtägiger Abwesenheit (z. B. Blumen, Briefkasten) .
- Vermittlung von handwerklichen Diensten und Fachkräften.
- Organisation von Gemeinschaftsveranstaltungen und Ausflügen sowie von wiederkehrenden Aktivitäten wie z. B. Spiele-Nachmittagen, Gymnastik und mehr. Die Eigeninitiative der Bewohner wird begrüßt.
- Regelmäßiger Cafeteteriabetrieb mit Kaffee und Kuchen für Bewohner und Angehörige
Zusatzleistungen
Losgelöst vom Betreuungsvertrag können bei Bedarf Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder hauswirtschaftlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Diese Dienste sind bereits mehrfach im Hause tätig, es besteht aber selbstverständlich eine freie Wählbarkeit der Dienstleister. Die Hilfestellung bei der Kontakt-aufnahme und Vermittlung gehört zu den Betreuungsleistungen.
Zusätzliche Leistungen über das Betreuungspaket hinaus sind nach Art, Umfang und Zeit zusätzlich zu vergüten und können ggf. mit der Krankenkasse bzw. der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Gut zu wissen
Betreutes Wohnen bietet keine Rundumversorgung und ist daher nicht geeignet für Menschen, wenn eine Dauer- oder Intensivpflege erforderlich oder zu erwarten ist, oder eine fortgeschrittene Demenz vorliegt.