Losgelöst vom Betreuungsvertrag können bei Bedarf Wahlleistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder hauswirtschaftlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Diese Dienste sind bereits mehrfach im Hause tätig, es besteht aber selbstverständlich eine freie Wählbarkeit der Dienstleister. Die Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Vermittlung gehört zu den Betreuungsleistungen. Zusätzliche Wahlleistungen über das Basispaket hinaus sind nach Art, Umfang und Zeit zusätzlich zu vergüten. Bei ärztlicher Verordnung können sie ggf. mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Für pflegerische Maßnahmen können nach entsprechender Anerkennung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
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